11.8.2021 – Dann haben wir also einen Berater, der es zulässt, dass der Kunde einen Vertrag mit einem 30 Jahre alten – veralteten – Bedingungswerk hat (es sei denn, der Kunde war beharrlich beratungsresistent, was aus den vorliegenden Informationen nicht hervorgeht), einen Regulierer, der den Kunden nicht auf seine ihm vertraglich zustehenden Leistungen aufmerksam macht, einen Anwalt, der den Kunden völlig aussichtslos in die zweite Instanz schickt und einen Richter, der nicht anders kann.
Und (Vorsicht Ironie!) am Ende lehnen sich alle zufrieden nach vollbrachtem Tagwerk zurück und haben eine Menge für das glänzende Image der Versicherer getan.
Dirk Fiestelmann
zum Leserbrief: „Was nicht dargelegt wurde, wird auch nicht behandelt”.
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.