Als Pflicht zu regeln

28.6.2013 – Da fordert der Leserbriefschreiber doch tatsächlich, dass der „GDV ein einheitliches Bedingungswerk konzipieren“ soll – für Elementarschäden. Da denken wir kurz nach und stellen fest, dass wir im 21. Jahrhundert und in der EU leben!

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Gruppenfreistellungs-Verordnungen wären notwendig, die es aber, soweit ich es weiß, exakt hier nicht gibt. Ein einheitliches Bedingungswerk verstößt aber gegen EU-Recht, wenn es keine GVO gibt.

Und genau deshalb (aber nicht nur) ist die Politik gefordert und die Versicherer müssen für die Akzeptanz einer (zumindest halbstaatlichen) Hausumlage auf VVaG-Basis auf Sturm und Hagel verzichten – denn daran ist es doch bisher gescheitert. Dann wäre der Weg frei für die Hausumlage mit Sturm, Hagel und anderen Elementarschäden.

Das muss staatlich und als Pflicht geregelt werden. Als wirtschaftliches Versicherungsmodell gewinnorientierter Unternehmen wird das nicht funktionieren. Steht auch im Grundgesetz: Eigentum verpflichtet! Und damit war nicht die Verpflichtung von Steuerzahlern, sondern die der Eigentümer gemeint!

Thorulf Müller

th.mueller@derkvprofi.de

zum Leserbrief: „Babylonische Begriffsverwirrung”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Frank Eßmann - Gesamtaussage ist zu relativieren. mehr ...

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Elementarschaden
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