14.8.2014 – Der Begriff „Sachverständiger ” oder „Gutachter” ist wohl rechtlich nicht eindeutig geregelt. Auch dubiose „Experten” verlangen gleichwohl Bezahlung.
Dass die notwendige Dachsanierung nach Ansicht der Richter ausschließlich zulasten des Hauskäufers geht, spricht wieder einmal gegen den „gesunden Menschenverstand” der Juristen, aber das ist ja leider alltäglich der Fall und nicht Auftrag der Juristen. Schade!
Volker Arians
zum Artikel: „Zur Frage der Haftung eines Gebäude-Sachverständigen”.
Thomas Lechner - Verkehrswert nicht gleich Hausbegutachtung. mehr ...
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.




