Auch Vermittler müssen das in der Beratung beachten

23.9.2019 – Diese Aussage ist schon etwas einseitig und werblich geprägt: „ Autofahrer können so in den Genuss eines noch höheren Beitragsnachlasses kommen.”

Es gibt nämlich eine andere Sicht auf diese langen Staffeln. Wen man zukünftig überschlägig berechnen will, ob sich die Inanspruchnahme der Versicherung für den Kunden lohnt oder er den Schaden doch besser selber bezahlt, muss zukünftig praktisch auch die Lebenserwartung mit als Kriterium herangezogen werden.

Denn die Folgen einer SF-Rückstufung können sich nun über Jahrzehnte auswirken. Ob dies die cleveren Selbstentscheider bei den Kunden auch beeachten werden, die zum Jahresende ihren bisherigen Vertrag kündigen, um ein (vermeintliches) Schnäppchen zu machen?

Doch auch bei den Vermittlern ist dieser Aspekt in der Kundenberatung zu beachten.

Andreas Reissaus

reissaus@gmx.de

zum Artikel: „Autoversicherer verlängern Rabattstaffel auf bis zu 50 Jahre”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Lebenserwartung · Strategie
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

weitere Leserbriefe
23.9.2019 – Enrico Wonneberg zum Artikel „Autoversicherer verlängern Rabattstaffel auf bis zu 50 Jahre” mehr ...