2.3.2015 – Dass einige Versicherer, ich hoffe, dass es nicht ein nennenswerter Teil der Autoversicherer ist, eine Sondereinstufung übernehmen, darf durchaus mit „Die haben keine Ahnung” bezeichnet werden. Ihnen ist nun einmal nicht bekannt, auf welcher Grundlage der Vorversicherer eine Sondereinstufung eingeräumt hat.
Nimmt man als Beispiel nur eine Einstufung „Zweitfahrzeug wie Erstfahrzeug”, wobei die Voraussetzung die alleinige Nutzung durch den Versicherungsnehmer ist, eröffnet in diesem Fall der Wechsel mit dem Zweitwagen die Möglichkeit, nun auch den Sohn oder die Tochter mit diesem Fahrzeug und auf diesem Schadenfreiheitsrabatt fahren zu lassen.
Spätestens an dieser Stelle muss man sich fragen, ob der Nachversicherer etwas vom Kfz-Versicherungsgeschäft versteht. Die fundamentale Voraussetzung für eine Auskömmlichkeit in dieser Sparte ist sicherlich die Kenntnis des Risikos einer zu lockeren Zeichnungspolitik.
Das Ganze kann natürlich schnell unterbunden werden, wenn man Kunden, die zu einem solchen Versicherer wechseln oder wechseln sollen, noch schnell eine Sondereinstufung gewährt: „Trotz Ihrer vier Schäden im letzen Kalenderjahr, bleiben Sie bei uns in diesem Jahr auf SF 30, wenn Sie am 1. Februar zu diesem Versicherer wechseln”.
Das Verfahren würde die Marktbereinigung in dieser Sparte richtigerweise beschleunigen, denn diese Versicherer sind in diesem Geschäft fehl am Platz.
Rainer Weckbacher
zum Artikel: „Autoversicherer vergeben teure Rabatte”.
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