21.5.2007 – Zum Thema Vermittlerverordnung möchte ich ein Schreiben
unserer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zitieren, welches
uns am 19.05.2007 erreichte.
Die Hiscox schrieb
uns wie folgt:
Am 11.05 2007 wurde vom Bundesrat die Verordnung über die
Versicherungsvermittlung mit einer völlig unerwarteten Veränderung beschlossen.
Der § 9 Abs 6 VersVermV (
Entwurffassung ) wurde gestrichen. Damit besteht für die
Haftpflichtversicherung keine Möglichkeit mehr, die Nachhaftung zu begrenzen...usw.usw.
Dann der Hammer:
Wir müssen Ihnen daher heute mitteilen, dass Ihre Hiscox Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nicht die
Voraussetzungen erfüllt, die an eine Berufshaftpflichtversicherung für
Versicherungsvermittler ( § 34 D GewO
) gestellt werden. blablabla
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Aufhebung Ihres
Vermögensschadenhaftpflicht-Vertrages Nr..... zum 21.05.2007 an. Hier sei angemerkt, dass dieses
Schreiben zwei Tage vor dem 21.05. gekommen ist und wir quasi bis zu einer
neuen Deckung eigentlich unser Geschäft schließen müssen.
Hierin kann man einmal sehen, wie irrsinnig und praxisentfernt unsere Politiker arbeiten und welchen Einfluss Lobbyisten auf die Politik ausüben. Wir hatten alle unsere Produktlieferanten bereits mit einer ebenfalls seitens der Hiscox ausgestellten Versicherungsbestätigung über das Bestehen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung informiert. Diese Arbeit erbrachten wir demnach vollkommen umsonst.
Viel schlimmer ist für uns die Tatsache, dass die Hiscox eine spezielle Konstellation unseres Hauses abdeckte, wozu sich seinerzeit kein anderer Anbieter bereit zeigte. Auch derzeit sehen wir lediglich einen Anbieter, der unsere spezielle Konstruktion im Unternehmen absichern möchte.
Zudem führt die besagte Konstellation nun auch zu erheblichem Erklärungsbedarf gegenüber der zuständigen Industrie und Handelskammer (IHK), welche unser Geschäftsmodell zwar versteht und auch für durchaus sehr lobenswert anerkannt hat, jedoch in der bisherigen Form keine Möglichkeit zur Aufrechterhaltung unseres mit viel Aufwand eingeführten Geschäftsmodells sieht.
Die EU-Vermittlerrichtlinie bringt demnach tatsächlich Existenzen in Gefahr, welche in 20 Jahren harter Arbeit aufgebaut wurden. Sehr zu denken gibt gleichzeitig die Tatsache auf, dass unser Geschäftmodell im Nachbarland Österreich kein Problem darstellt und wir als einen der letzten Lösungswege tatsächlich eine Zulassungsbeantragung in Österreich in Erwägung ziehen.
Auch auf diese Art und Weise kann man Unternehmer aus dem Land verjagen, und wir sind gespannt, was uns die IHK als Lösungsvorschlag anbieten wird. Der Jurist der IHK war zumindest bisher sehr bemüht, und wir sind derzeit noch optimistisch gestimmt.
Eine Quintessenz hat die ganze Thematik für mich, denn auf Veranstaltungen, wo Herren wie Clement, Riester und sonstige aus Amt und Würden gewählte Politiker oder noch amtierende gegen hohes Honorar ihr angeblich Bestes kund tun, werde ich sicherlich nicht mehr teilhaben. Schade finde ich, dass die geringste Lobby in unserem Land die Berater haben, welche nachweislich dem Kunden die meisten Vorteile verschaffen. Auch das ist Politik, welche jedoch ausnahmslos seitens der Produktlieferanten seit Jahrzehnten geschickt gelenkt wird.
Hans-Jürgen Kaschak
zum Artikel: „Vermittlerverordnung veröffentlicht”.
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