Finanzierung auf breitere Basis stellen

27.5.2014 – Was heißt denn bitte eine „bessere” Einbeziehung privater Vermögen in die Rentenversicherung? Auch Franz Müntefering hat zu verantworten, dass nur das Einkommen abhängig Beschäftigter – und hier auch nur bis zur Beitragsbemessungs-Grenze – verbeitragt wird.

Würde jede Einkommensart – und zwar ohne Höchstgrenze – zur Finanzierung der gesetzlichen Rente (durch Beiträge oder durch eine zweckgebundene Steuer) herangezogen und würden weitere berufsgruppen-spezifische Vorteile (Akademiker-Versorgungswerke und Beamten-Pensionen) abgeschafft, hätten vor allem geringere Einkommen eine deutliche Entlastung, weil die Beitragssätze hierdurch erheblich sinken könnten.

Aber genau das ist nicht politisch gewollt, denn die großen sogenannten „Volksparteien” wollen sich halt mit den (Kapital-) Eliten nicht anlegen. Verständlich, wenn man bedenkt, dass den meisten der „Gewählten” zusätzliche Posten in Aufsichtsräten und/oder Vorständen winken, bevor sie dann ihre hohen Alterseinkünfte genießen, zu denen sie zumeist selbst keine Beiträge entrichten mussten.

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „Müntefering: Höhere Rentenbeiträge für Kinderlose”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Beitragsbemessungsgrenze · Pension · Rente
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