19.9.2006 – Endlich einmal etwas Vernünftiges.
Dem Autor ist ausdrücklich dafür zu danken, sich hier in sachkundiger Weise mit der Thematik „Unfallversicherung" auseinanderzusetzen. Leider ist es ansonsten Usus, gefährlich halb Richtiges mit plausiblen Irrtümern (z.B. der „nicht nötigen" Todesfallsumme in der Unfallversicherung) zu vermengen.
Als Berater hat man es dann nicht leicht, dieses Dickicht an Meinungen und Halbwahrheiten zu durchdringen.
Ergänzen könnte man noch, dass es inzwischen einige Bedingungswerke der Spitzengruppe gibt, die abweichend von den entsprechenden AUB-Regelungen auch vor endgültiger Invaliditätsgradfeststellung ohne Todesfallsumme Vorschüsse auf die Invaliditätsleistung leisten.
Allerdings sind diese Leistungen meist betragsmäßig begrenzt. Zudem zeichnen sich hervorragende Bedingungen durch bessere Invaliditätstabellen aus.
Yan C. Steinschen
zum Artikel: „Existenzsichernde Unfallversicherung”.
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