17.2.2015 – Es ist durchaus erfolgversprechend, den neuen Weg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Wege von Tarifvertrags-Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, mit anschließender Allgemeinverbindlichkeits-Erklärung zu regeln. Dabei kann selbstverständlich in Tarifverhandlungen auch eine bAV-Lösung für Geringverdiener gefunden werden.
Es ist anzunehmen, dass die Gewerkschaften das neue Instrument zum Ausbau ihrer Tarifverhandlungs-Kompetenz auch intensiv nutzen werden. Eine Beratung von Arbeitgebern ist dann nicht mehr erforderlich, weil anstehende Fragen bereits sehr kompetent in den Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geklärt wurden.
Eine Beratung der Arbeitnehmer kann ohne Weiteres – so kompliziert ist die neue bAV ja dann nun auch wieder nicht – durch die Personalabteilung des Arbeitgebers oder die Gewerkschaften erfolgen.
Selbstverständlich werden für die Einrichtung des neuen bAV-Wegs auch ausreichend befähigte Beratungsunternehmen sowie im Wege der Ausschreibung gefundene Versicherungs-Unternehmen bereitstehen. Man sollte die Kompetenzen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden hierbei nicht unterschätzen.
Durch die Schließung bisheriger Versorgungswege für Neuzugänge werden die bisher Berechtigten nicht benachteiligt. Die bAV dient den Interessen der Arbeitnehmer – dahinter haben Interessen der Versicherungswirtschaft oder von Versicherungs-Vermittlern zurückzustehen. Die bAV ist kein Förderungsprogramm für Versicherungs-Unternehmen.
Peter Schramm
zum Artikel: „„Nahles-Rente“ schwächt die bAV”.
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