17.1.2008 – Die VVG schadet im Großteil einzig und alleine dem beratenden Vertrieb. Weshalb? Ganz einfach, längere Stornohaftung! Kostenabschiebung auf den Vertrieb, welcher ja die Vertragsbedingungen ausdruckt und dem Kunden überreicht.
Als Makler hat man nicht sämtlich Anträge stetig auf Lager. Mit Erfolg hatten wir in der Vergangenheit mit weniger Papier zu tun, was sich in Zukunft drastisch ändert. Der Verbraucher liest das Vertragswerk zu 99 Prozent nicht durch.
Das ist die Praxis. Erneut zeigt sich bei der VVG, dass ausschließlich die Anbieter kostentreibende Faktoren (bis auf die stillen Reserven) auf den Vertrieb abwälzen konnten.
Unsere Antwort besteht darin, dass wir dem Kunden die Bedingungen über den Laptop zumailen. Möchte er einen Ausdruck, erheben wir 15 Euro Kostenaufwand. Wenn er das nicht zahlen möchte, vollziehen wir ausnahmslos Invitationsmodell bei Provisionsgeschäft.
Die Praxis sieht nun seit 22. Mai wie folgt aus. Es wird ein Antrag gestellt und folgende zusätzliche Dokumente zur Unterschrift vorgelegt: Ein Maklerauftrag und eine Vollmacht (wie bisher), eine Vermittlerauskunft, Beratungsprotokoll bis 25 Seiten (inklusive haftungsproblematischer Formulierungen), Bestätigung zum Antragsverfahren, eventuell einen Beratungsverzicht, Vollständiges Angebot zur Gegenzeichnung wegen Haftungsgründen.
Somit gehen wir mit zwischen 5 und 40 Seiten oder mehr (94 Seiten bei einer KV Voll) vom Kunden nach Hause. Fakt, es lohnt sich nicht.
Hans-Jürgen Kaschak
zum Artikel: „Provisionen werden nicht gekappt, aber unsicherer”.
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