Nach Abschluss kalt erwischt

8.4.2016 – Wenn ich beim Abschluss einer Direktversicherung weiß, was mich bei der Auszahlung erwartet, und dies akzeptiere, ist es okay. Aber circa acht Millionen Geschädigte hatten diese Option nicht. Sie wurden 2003 durch die Gesetzesänderung (GMG = Gesundheits-Modernisierungsgesetz) „kalt“ erwischt.

30 bis 35 Jahre „eigenes“ Geld eingezahlt – man war ja vom Gesetzgeber animiert worden, etwas in Eigeninitiative für die Altersvorsorge zu tun – dann die Enttäuschung. Prognostizierte Zinserwartungen sind nicht eingetroffen und „obendrauf“ das „Regierungsgeschenk an die Krankenkassen“ mit circa 18 Prozent Sozialabgaben. Bestands- und Vertrauensschutz für Altverträge = Fehlanzeige. Danke!

Rudi Volkmer

rudi.volkmer@web.de

zum Leserbrief: „Privates Geld sollte auch so behandelt werden”.

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Altersvorsorge · Direktversicherung
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