1.8.2013 – Was ist an dieser Entscheidung lebensfremd? Das Risiko, dass der Rasenmäher zur Steinschleuder werden kann, ist hinreichend bekannt.
Schadensersatz muss vom Verursacher geleistet werden (BGB § 823). Dabei ist die Höhe des Schadens und die Art des Schadens – Personen- oder Sachschaden – völlig außer Acht zu lassen. Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung immer zu empfehlen beziehungsweise zwingend notwendig.
Hubert Gierhartz
zum Leserbrief: „Nach dem Verursacher suchen”.
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