Schreckgespenst Maklerhaftung wird immer greifbarer

19.5.2010 – Der Abschluss des Vertrages liegt 15 Jahre zurück, der Untervermittler des Maklers ist bereits ausgeschieden, die zu zahlende Schadensumme für viele Vermittlerunternehmen existenzbedrohend.

Wenn ich bedenke, wie intensiv die aufstrebenden Anwälte das Thema Versicherungsrecht in den letzten Monaten aufgegriffen haben und wie übel die Überschussmitteilungen in der letzten Zeit aussehen: Täusche ich mich oder nimmt das Schreckgespenst „Haftung“ jetzt greifbare Formen an?

Gisbert Sachs

gisbertsachs@gmx.de

zum Artikel: „Wie weit gehen die Beratungspflichten eines Maklers?”.

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