9.7.2014 – Sehr geehrter Kollege Reinert, da unterliegen Sie einem Irrtum, denn die Helvetia wird sehr wohl berücksichtigt – landet aber nicht untern den zehn Bestplatzierten.
Was mich dagegen ein wenig stört, ist die Tatsache, dass der Test auf nur einem Beispiel basiert. Aber sei‘s drum – das Resümee des Ganzen passt schon in die Welt.
Vielmehr fällt ins Gewicht, dass die Tierkrankenversicherung kaum eine Rolle spielt. Zu einem deutlich überragendem Teil (meiner Erfahrung nach zu über 90 Prozent) wird vom Kunden nämlich die reine OP-Kosten-Absicherung gewählt, egal ob bei Hund, Katze oder Pferd. Es wäre daher sinnvoll(er) gewesen, auch diese zu testen und (deutlicher) aufzuzeigen, wie sich diese im Schadenbeispiel „rechnen würde”.
Dazu hätte man auch noch erwähnen sollen, dass eine Uelzener und auch eine Helvetia keine Höchsterstattungs-Grenzen haben – was bei einem Worst-Case-Szenario zu deutlichen Verwerfungen im Ergebnis führen dürfte. Eine Fressnapf- oder Agila-Absicherung mit ihren teils sehr niedrigen Grenzen strecken da nämlich ganz schnell die Flügel.
Zu guter Letzt die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): Was hier unterschlagen wird, ist die Tatsache, das auch eine solche verhandelbar ist. Gehe ich zu einem Tierarzt und weise auf den bestehenden Versicherungsschutz hin, so ist er erfahrungsgemäß schnell bereit, sich auf eine Maximierung auf den zweifachen Satz der GOT einzulassen. Erst recht bei einer hohen Tierarzt-Dichte, sprich bei entsprechendem Konkurrenzdruck.
Dennis Keller
d.keller@versicherungsbuero-haiger.de
zum Leserbrief: „Tarife nicht berücksichtigt”.
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