3.8.2015 – Man darf gespannt sein, was das hier dann zu bedeuten hat: „Zudem ist die monatliche Leistung ab Beginn der Auszahlungsphase als Gesamtbetrag und als Betrag je 10.000 Euro eingezahltem Kapital anzugeben. Auf die anfallenden Kosten in der Verrentungsphase des Kapitals ist hinzuweisen.”
Welche monatliche Leistung ist damit gemeint? Die Garantierte? Die Voraussichtliche? Und wenn es die garantierte Leistung ist, um was wetten wir, dass dabei nicht berücksichtigt wird, dass „garantiert” nicht immer „garantiert” bedeutet, wenn der Kunde Änderungen wie zum Beispiel Beitragsfreistellung und Wiederinkraftsetzung oder Verlegung des Rentenbeginns nutzt?
Auch interessant ist dieser Passus hier: „Die Minderung der Wertentwicklung bis zu Auszahlungsphase durch Kosten ist als Prozentsatz darzustellen. Bei der Berechnung dieser Effektivkosten sind alle Kosten zu berücksichtigen.” Echt? Alle Kosten? Also bei einem Riester-Sparplan auch die Kosten für den Einmalbeitrag bei Rentenbeginn? Wie wird dieser dann kalkuliert?
Es ist zu befürchten, dass die neuen Produktinformations-Blätter bezüglich zusätzlicher Transparenz für den Verbraucher so viel bringen: Null.
Joachim Haid
zum Artikel: „Klare Vorgaben für geförderte Altersvorsorgeprodukte”.
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