Viele Störfälle können in den Basistarif zwingen

9.3.2015 – Wenn der Kläger nachweisen kann, das der Versicherungsmakler den Antrag ausgefüllt und die Erkrankungen dabei vorsätzlich verschwiegen hat, dann ist der Makler in die Haftung zu nehmen.

WERBUNG

Es gibt aber eine Vielzahl an Störfällen, die einen privat Versicherten in den Basistarif zwingt. So kann eine schwere Erkrankung beziehungsweise ein Unfall in Verbindung mit einer schlechten beziehungsweise fehlenden Berufsunfähigkeits-Versicherung innerhalb kürzester Zeit zur Kündigung des bestehenden Schutzes führen.

Hier sollten die Versicherer nachbessern und gegen einen Mehrbeitrag eine Beitragsfreistellung anbieten.

Roland Schluifelder

info@schluifelder.com

zum Artikel: „Streit um Versicherungspflicht in der Krankenversicherung”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Basistarif · Berufsunfähigkeit · Versicherungsmakler · Versicherungspflicht
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

weitere Leserbriefe
9.3.2015 – Wolf Bültmann zum Artikel „Streit um Versicherungspflicht in der Krankenversicherung” mehr ...