Warum Ratenzuschläge erhoben werden

29.4.2011 – Die Ratenzuschläge werden im Artikel damit begründet, dass sie zur Deckung der höheren Inkassokosten erhoben werden. Besonders bei Lebensversicherungen ist dies – wie nachfolgend erläutert wird – aber nicht der alleinige Grund.

Die Ratenzahlung bewirkt, dass die Versicherer die Sparanteile des gesamten Versicherungsjahres nicht bereits am Jahresanfang, sondern nur ratierlich anlegen können.

Da jedoch die rechnungsmäßigen Zinsen bei Lebensversicherungs-Produkten mit Ratenzahlung in der Regel in gleicher Höhe wie bei Jahreszahlung berechnet werden, erhalten die Versicherungsnehmer bei Ratenzahlung einen höheren Zinsanteil als aus der ratierlichen Anlage entstanden ist.

Ferner wird auch bei der Zinsüberschuss-Beteiligung grundsätzlich nicht zwischen Raten- und Jahreszahlung unterschieden. Ein beträchtlicher Teil der Ratenzuschläge dient somit als Ausgleich für die eigentlich etwas zu hohen Zinsgutschriften.

Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass Überschüsse, die sich aus den Ratenzuschlägen ergeben, den Versicherungsnehmern im Rahmen der Überschussbeteiligung unter Beachtung der Mindestzuführungs-Regelungen gut gebracht werden müssen.

Zu beanstanden ist aus meiner Sicht aber, dass diese Überschüsse allen Versicherungsnehmer, also nicht nur den Ratenzahlern zugute kommen.

Wolfgang Schuster

woschu1@aol.com

zum Artikel: „Streit um Ratenzahlung von Versicherungsprämien”.

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Überschussbeteiligung · Zinsen
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